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ab 1. Januar 2025
gelten neue Leistungsbeträge für Pflegeleistungen

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat der Gesetzgeber eine Anpassung
aller Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 beschlossen. Die Leistungsbeträge nach
dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) steigen jeweils um 4,5 Prozent.
Aufgrund der Verweisungen in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gelten die angepassten Beträge unmittelbar auch für die Beihilfe.

Die neuen Beträge für Pflegeaufwendungen können Sie nachfolgend runterladen: