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Die Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege genannt – greift, wenn pflegende Angehörige vorübergehend eine Auszeit benötigen, etwa wegen Urlaub, Krankheit oder persönlicher Termine.

Seit kurzem können Anspruchsberechtigte nun bis zu acht statt bisher sechs Wochen pro Jahr profitieren. Und während dieser Zeit wird auch weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes fortgezahlt. Das schafft mehr finanzielle Sicherheit und gibt Familien die Möglichkeit, notwendige Pausen guten Gewissens einzuplanen.