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Gemeinsames Entlastungsbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Ein neues Entlastungsbudget wird eingeführt, das die bisherigen Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammenführt. Dieses Budget beträgt 3.539 Euro pro Jahr und kann flexibel nach Bedarf genutzt werden.

Bis zu 843 Euro des ungenutzten Kurzzeitpflegebudgets können für Verhinderungspflege verwendet werden, was insgesamt bis zu 2.528 Euro pro Jahr ergibt.

Die Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege entfällt.

Das hälftige Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege nun für bis zu acht Wochen gezahlt, was eine zusätzliche finanzielle Entlastung darstellt.