FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Pflege.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit der Pflege und der Beantragung eines Pflegegrades auftreten. Wir möchten Ihnen helfen, den Überblick zu behalten und den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten.
Unser Ziel ist es, Ihnen alle Informationen zu liefern, die Sie benötigen, um die richtigen
Entscheidungen zu treffen.
FAQ
Fragen & Antworten
Muss ich einen Pflegegrad haben, um die Leistungen des Pflegedienstes in Anspruch nehmen zu können?
Nein, Sie müssen keinen Pflegegrad haben, um die Leistungen unseres Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen. Allerdings werden die Kosten in der Regel nur von der Pflegekasse übernommen, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Ohne Pflegegrad müssen Sie also die Kosten entweder privat tragen oder gegebenenfalls über andere Finanzierungsmöglichkeiten (wie Krankenkassenleistungen oder Sozialhilfe) nachdenken.
Ein Pflegegrad ermöglicht es Ihnen, finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung zu erhalten, was den Zugang zu ambulanten Pflegediensten erleichtert. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Pflegedienste über die Sachleistungen der Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Wer übernimmt die Kosten für die Leistungen des Pflegedienstes?
Die Kosten für die Leistungen eines Pflegedienstes werden grundsätzlich von verschiedenen Stellen übernommen, abhängig von der Situation:
Pflegekasse: Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die Pflegedienstleistungen. Dazu gehören z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität, die als Pflegesachleistungen abgerechnet werden können. Je nach Pflegegrad gibt es festgelegte Höchstbeträge, die die Pflegekasse übernimmt.
Krankenkasse: Wenn es sich um medizinisch notwendige Leistungen handelt (z.B. Verbandswechsel, Medikamentengabe), übernimmt die Krankenkasse diese Kosten. Diese Leistungen fallen unter die sogenannte häusliche Krankenpflege und erfordern in der Regel eine ärztliche Verordnung.
Eigenanteil: Falls die Kosten die von der Pflegekasse übernommenen Beträge überschreiten oder Sie keinen Pflegegrad haben, müssen Sie den Restbetrag selbst tragen.
Sozialhilfe: Wenn Sie die Kosten für den Pflegedienst nicht aus eigener Tasche bezahlen können und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, kann das Sozialamt (Hilfe zur Pflege) einspringen, vorausgesetzt, Sie erfüllen die entsprechenden Voraussetzungen.
Die genaue Kostenübernahme hängt also davon ab, welche Art von Pflege notwendig ist und ob Sie einen Pflegegrad haben.
Welche Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen?
Die Krankenkassen übernehmen bestimmte Leistungen der häuslichen Pflege, die medizinisch notwendig sind. Diese fallen unter den Bereich der häuslichen Krankenpflege. Zu den typischen Leistungen gehören:
Behandlungspflege: Das sind medizinische Leistungen, die auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt werden. Beispiele sind:
• Medikamentengabe (Tabletten richten und verabreichen)
• Wundversorgung (Verbände wechseln, Wundpflege)
• Injektionen (z.B. Insulinspritzen)
• Blutdruck- und Blutzuckermessung
• An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
• Katheter- oder Stomapflege
Grundpflege: In Ausnahmefällen, wenn z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend keine andere Person zur Unterstützung zur Verfügung steht, übernimmt die Krankenkasse auch die Grundpflege. Dies betrifft:
• Körperpflege (Waschen, Duschen, Zähneputzen)
• Hilfe beim An- und Auskleiden
• Mobilitätshilfen (z.B. beim Aufstehen oder Gehen)
Hauswirtschaftliche Versorgung: Die Krankenkasse übernimmt in bestimmten Fällen auch die Hilfe im Haushalt, etwa wenn aufgrund einer akuten Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt der Patient den Haushalt nicht führen kann. Dazu gehören:
• Einkaufen
• Kochen
• Wohnungsreinigung
Verhinderungspflege: Wenn eine pflegende Person ausfällt (z.B. wegen Urlaub oder Krankheit), kann die Krankenkasse zeitweise für die Pflege durch einen Pflegedienst aufkommen, um die Versorgung sicherzustellen.
Wichtig ist, dass diese Leistungen immer auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung erfolgen müssen. Die Krankenkasse prüft den Bedarf und übernimmt die Kosten für eine bestimmte Dauer, die oft auf einige Wochen beschränkt ist. Die genaue Dauer und der Umfang der Kostenübernahme hängen vom individuellen Fall ab.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Pflegebedürftigkeit erfüllen?
Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland durch den Grad der Selbstständigkeit einer Person bestimmt, insbesondere in den Bereichen der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Alltagsbewältigung. Seit der Reform des Pflegestärkungsgesetzes 2017 wird Pflegebedürftigkeit in Pflegegraden (1 bis 5) eingeteilt, basierend auf der Fähigkeit, den Alltag selbstständig zu bewältigen.
Die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit sind wie folgt:
Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
Eine Person gilt als pflegebedürftig, wenn sie aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlichen Problemen in den folgenden Bereichen auf dauerhafte Unterstützung angewiesen ist:
• Mobilität: z.B. Aufstehen, Fortbewegen, Treppensteigen
• Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: z.B. Orientierung, Verständigung, Erinnerung
• Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: z.B. unruhiges Verhalten, Ängste
• Selbstversorgung: z.B. Körperpflege, Anziehen, Essen
• Bewältigung von Anforderungen des Alltags: z.B. Haushaltsführung, Tagesstrukturierung
• Gestaltung sozialer Kontakte: z.B. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
Dauerhafte Beeinträchtigung
Pflegebedürftigkeit muss dauerhaft, das heißt, über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten bestehen.
Welche Pflegegrade gibt es?
Die Pflegebedürftigkeit wird von einem Gutachter (MDK bei gesetzlich Versicherten, MEDICPROOF bei privat Versicherten) beurteilt. Dabei wird anhand eines Punktesystems ermittelt, wie schwer die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Die Pflegegrade werden dann folgendermaßen zugeordnet:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 – 27 Punkte)
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 – 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 – 70 Punkte)
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 – 90 Punkte)
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 – 100 Punkte)
Was kostet eine Stunde Betreuung?
Wir rechnen im 15-Minuten-Takt ab. Die Preise können Sie jederzeit auf unserer Website unter: www.pflegedienst-premium.de/unsere-leistungen einsehen. Diese werden jedes Jahr neu verhandelt.
Was sind Investitionskosten und warum muss ich diese bezahlen?
Was ist Unterschied zwischen einer Pflegefachkraft und einer ergänzenden Hilfe? Warum kostet eine Pflegefachkraft mehr?
Der Preisunterschied zwischen einer Pflegefachkraft und einer ergänzenden Hilfe liegt in der Regel in den unterschiedlichen Qualifikationen, Aufgabenbereichen und Verantwortlichkeiten der beiden Positionen begründet. Hier sind einige Gründe, warum eine Pflegefachkraft in der Regel mehr kostet als eine ergänzende Hilfe:
Qualifikation und Ausbildung: Pflegefachkräfte haben in der Regel eine spezielle Ausbildung im Bereich der Kranken- und Altenpflege absolviert und verfügen über eine staatliche Anerkennung als examinierte Pflegefachkraft. Diese Ausbildung und Qualifikation ermöglicht es ihnen, komplexe Pflegeaufgaben und medizinische Maßnahmen durchzuführen, die eine ergänzende Hilfe nicht übernehmen kann.
Aufgabenbereich und Verantwortung: Pflegefachkräfte sind für die Durchführung von pflegerischen Tätigkeiten wie Körperpflege, Medikamentengabe, Wundversorgung und Dokumentation verantwortlich. Sie haben eine höhere Verantwortung und müssen oft in medizinischen Notfällen oder schwierigen Situationen schnell und angemessen reagieren können.
Arbeitszeit und Flexibilität: Pflegefachkräfte arbeiten oft in Schichtdiensten, auch nachts und an Wochenenden, um eine kontinuierliche Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen. Dies erforderten eine hohe Flexibilität und Verfügbarkeit, die sich auch im Preis niederschlagen kann.
Haftungsrisiko und Versicherung: Pflegefachkräfte tragen ein höheres Haftungsrisiko als ergänzende Hilfskräfte, da sie medizinische Maßnahmen durchführen und für die Sicherheit und Gesundheit der Pflegebedürftigen verantwortlich sind. Dies kann zu höheren Versicherungskosten führen, die sich auf den Preis auswirken.
Tarifliche Regelungen und Vergütung: In vielen Fällen sind die Gehälter von Pflegefachkräften tariflich geregelt und orientieren sich an den Qualifikationen und Berufserfahrungen. Dies kann dazu führen, dass Pflegefachkräfte im Vergleich zu ergänzenden Hilfskräften höhere Gehälter erhalten.
Insgesamt spiegelt der Preisunterschied zwischen einer Pflegefachkraft und einer ergänzenden Hilfe die Unterschiede in Qualifikation, Verantwortung, Arbeitszeit und Haftungsrisiko wider. Es ist wichtig, die jeweiligen Stärken und Einsatzgebiete der verschiedenen Pflegekräfte zu berücksichtigen und angemessene Vergütungen für ihre Arbeit zu gewährleisten.
Warum habe ich eine Rechnung in Höhe von 10% für die häusliche Krankenpflege bekommen?
Wenn Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, werden Sie von Ihrer Kasse dazu aufgefordert 10 % der Rechnung zu übernehmen. Dies gilt jedoch nur für die ersten 28 Tagen der Behandlung.
Was passiert, wenn die Kasse die Verordnung kürzt oder ablehnt?
In diesem Fall erhalten Sie eine private Rechnung, welche Sie begleichen müssen.
Was ist Unterschied zwischen einer kleinen und großen Körperpflege?
Die große Körperpflege umfasst eine Ganzkörperwäsche (Duschen).
Ihre Frage war nicht dabei?
Dann kontaktieren Sie uns einfach – wir sind für Sie da und beantworten gerne Ihre Fragen rund um die Pflege und unsere Leistungen.